Schönes-Wochende-Ticket
Preiswert reisen am Wochenende, allein, mit der Familie oder mit Freunden? Egal welche Freizeitaktivitäten man fürs Wochenende geplant hat: Das Schönes-Wochenende-Ticket eignet sich ideal für jeden Wochenendausflug. Gruppen bis zu fünf Personen oder Eltern mit beliebig vielen eigenen Kindern bis einschließlich 14 Jahre können mit diesem DB-Ticket durch ganz Deutschland fahren. Es gilt ohne Kilometerbegrenzung in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn, also in S-Bahn, RegionalBahn und RegionalExpress. Im VRR und in den meisten anderen Verkehrsverbünden ist es mit dem Schönes-Wochenende-Ticket außerdem möglich alle Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen und sogar die Wuppertaler Schwebebahn zu nutzen.
Wann gilt das Schönes-Wochenende-Ticket?
- Das Schönes-Wochenende-Ticket gilt samstags oder sonntags von 0 Uhr bis um 3 Uhr des Folgetages.
- Das Ticket gilt für beliebig viele Fahrten.
Was hat das Schönes-Wochenende-Ticket zu bieten?
- Gruppenfahrten
Besonders für gemeinsame Fahrten mit bis zu fünf Personen ist das Schönes-Wochenende-Ticket die ideale Lösung, auch weite Bahnstrecken extrem preisgünstig zurückzulegen. - Keine Kilometerbegrenzung in ganz Deutschland
Auf die gefahrenen Kilometer müssen Sie mit dem Schönes-Wochenende-Ticket nicht achten: So weit Sie mit dem Ticket eben an einem Tag kommen, so weit dürfen Sie im ganzen Bundesgebiet damit auch fahren. - Fahrradmitnahme
Das DB-Fahrradticket des Nahverkehrs in Verbindung mit dem Schönes-Wochenende-Ticket kostet € 3 je Fahrrad für den ganzen Tag und beliebig viele Fahrten in allen Nahverkehrszügen.
Was kostet das Schönes-Wochenende-Ticket?
Schönes-Wochenende-Ticket | 39,00 € |
(Stand: 01.01.2011)
Wo bekommt man das Schönes-Wochenende-Ticket?
Das Ticket ist in allen DB-Reise-Zentren, in DB-Reisebüros, direkt am Fahrkartenautomaten sowie in den KundenCentern der lokalen Verkehrsunternehmen im VRR erhältlich.
- Teilweise erhält man das Ticket auch direkt beim Busfahrer.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der DB-Infoline: 0 18 05 / 99 66 33.






