VRR erweitert
Ab 1. Januar 2012 erstreckt sich der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr vom östlichen Ruhrgebiet bis zum Niederrhein. Die bislang schon ähnlichen Tarife von VRR und VGN werden zusammengeführt. Der Gesamtverbundraum wird in fünf Preisstufen gegliedert und durch den Wegfall der komplexen Übergangstarife inkl. des hier parallel bestehenden NRWTarifs zwischen beiden Verbundräumen deutlich klarer strukturiert.
Die neuen Preisstufen ab 01.01.2012
VGN - Preisstufen | VRR - Preisstufen |
Kurzstrecke | Kurzstrecke |
Preisstufe 1 | A2 (A1) |
Preisstufe 2 | B |
Preisstufe 3 | C |
Preisstufe 4 | D Nord / D Süd |
E NEU!!! |
Das neue Preisstufensystem: A bis E - von der Stadt bis zum Verbund
Das neue Preisstufensystem im VRR ist eine Kombination aus Altbewährtem und tariflichen Neuerungen. Die aus dem bisherigen VRR bekannten Preisstufen A, B und C werden in den VGN-Bereich übertragen und lösen die dortigen Preisstufen 1 bis 3 ab – in diesem Bereich bleibt weitestgehend alles beim Alten. Die bisher verbundweit gültige Preisstufe D (VRR) wird durch die Erweiterung des Verbundraums zukünftig in die beiden Geltungsbereiche D Nord und D Süd aufgeteilt.
Die neue, fünfte Preisstufe E gilt ab Januar 2012 für Fahrten im Gesamtverbundraum und ersetzt auf langen Relationen den bisherigen NRW-Tarif. Darüber hinaus gibt es einige tarifliche Sonderregelungen, die für einen Übergangszeitraum von voraussichtlich fünf Jahren im Gebiet der ehemaligen Verkehrsgemeinschaft Niederrhein gelten.
In der Regel orientieren sich die Tarifgebietsgrenzen im neuen Gesamtverbundraum an den jeweiligen Stadtgrenzen. Im Gebiet der ehemaligen VGN werden lediglich einige vormals eigenständige Tarifgebiete zu größeren zusammengefasst. Der damit verbundene Wechsel in eine niedrigere Preisstufe bringt in diesen Bereichen für die Fahrgäste eine Preissenkung
mit sich. Basis des Tarifsystems im VRR und damit Grundlage der Preisberechnungen sind ab Januar 2012 die 73 Tarifgebiete mit ihren 256 Waben.
Preisstufe D
Die Preisstufe D wird künftig in den zwei Geltungsbereichen Nord und Süd angeboten. Für zahlreiche Kunden kommt es zu Vereinfachungen, da komplexe Übergangsregelungen entfallen. Die Region D Nord gilt in allen Tarifgebieten der ehemaligen Verkehrsgemeinschaft Niederrhein sowie in allen angrenzenden VRR-Tarifgebieten. Die Region D Süd gilt in allen Tarifgebieten des ehemaligen VRR sowie in allen angrenzenden Tarifgebieten der ehemaligen Verkehrsgemeinschaft Niederrhein.
Preisstufe E
Ab dem 01.01.2012 gibt es eine neue, fünfte Preisstufe E für lange Relationen.
Die Tickets der Preisstufe E gelten in allen VRR-Tarifgebieten.
Zwei ZusatzTickets
Ab dem 01.01.2012 gibt es zweierlei ZusatzTickets. Mit dem günstigeren ZusatzTicket 1 können Monatskarten und Abos der Preisstufe A1/A2 im Geltungsbereich um eine Fahrt in eine direkte Nachbarstadt erweitert werden. Das ZusatzTicket 2 gilt für alle übrigen Geltungsbereichserweiterungen sowie für die Erweiterung auf die 1.-Klasse und die Mitnahme eines Fahrrads. Die ZusatzTickets 1 und 2 gelten weiterhin wie gewohnt je Person und Fahrt.







